Sehr geehrte Spenderin!
Sehr geehrter Spender!
Rückwirkend seit dem 1. Jänner 2009 sind Spenden an RETTET DAS KIND - Tirol von der Steuer absetzbar. Grundlage dazu ist der am 29.6. 2009 erteilte Spendenbegünstigungsbescheid für mildtätige Entwicklungs- und Katastrophenhilfeeinrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln gemäß § 4a Z. 3 und 4 EStG. Jeder Spender kann beim Jahresausgleich seine Spende geltend machen.
Für Unternehmen ist übrigens auch der Gegenwert von Sachspenden von der Steuer absetzbar.
Einzahlungsbelege sammeln
Sammeln Sie bitte Ihre Einzahlungsbelege sowie Zahlscheine, Abbuchungsaufträge, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen etc. Bei Barspenden erhalten Sie von uns eine Spendenbestätigung.
Obergrenze: 10 Prozent des Jahreseinkommens
Im Rahmen Ihrer (Arbeitnehmer-)Veranlagung oder Ihres Jahresausgleichs können Sie den Gesamtbetrag Ihrer Spenden laut Belegen als Sonderausgaben geltend machen und zwar in Höhe von bis zu 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte. Sie erhalten so (je nach Ihrer Steuerhöhe) bis zu 50 % Ihrer Spende als Steuergutschrift wieder zurück. Die Höhe Ihrer Vorjahreseinkünfte können Sie Ihrem Lohn- oder Einkommenssteuerbescheid entnehmen.
Information für Firmen
Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben geltend machen
Höchstbetrag: 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres
Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
Weitere Antworten rund um die Spendenabsetzbarkeit für Privatpersonen und Unternehmen bietet die Homepage des Finanzministeriums.
Für die hervorragende Beratung und Begleitung zur Spendenabsetzbarkeit bedanken wir uns bei:
Obholzer Treuhand GmbH, Karl-Schönherr-Straße 10, 6020 Innsbruck
F& H Wirtschafts- und Steuerberatungs-GmbH, Mag. Gerald Puck, Innerkoflerstraße 18, 6020 Innsbruck